Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13   

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https://dejure.org/2014,34394
OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 (https://dejure.org/2014,34394)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 (https://dejure.org/2014,34394)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13 (https://dejure.org/2014,34394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 40, 61
    Wert des Nachlasses im Erbfallzeitpunkt zur Bestimmung des Geschäftswerts für Beschwerde im Erbscheinsverfahren ausschlaggebend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert der Beschwerde im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 40; GNotKG § 61
    Erbschein; Geschäftswert; Beschwerde

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 40; GNotKG § 61
    Geschäftswert der Beschwerde im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerde im Erbscheinverfahren - und ihr Gegenstandswert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftswert für die Beschwerde im Erbscheinverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftswert für die Beschwerde im Erbscheinverfahren

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wie wird der Geschäftswert beim Erbscheinverfahren berechnet?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschäftswert für die Beschwerde im Erbscheinverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 767
  • FamRZ 2015, 786
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Wx 92/14

    Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13
    Anders als nach der früheren Regelung in der KostO können mithin Bestattungskosten, Pflichtteile und auch Vermächtnisse nicht mehr abgezogen werden, weil es sich dabei nämlich nicht um Erblasserschulden - also vom Erblasser noch zu Lebzeiten begründete Verbindlichkeiten - handelt (OLG Köln FGPrax 2014, 180; Zimmermann, FamRZ 2013, 1264, 1268).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Somit können die sogenannten Erbfallschulden - also unter anderem auch Bestattungskosten (vgl. u.a. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13; OLG Köln, Beschluss vom 04.04.2014, Az. 2 Wx 92/14, jeweils zitiert nach juris) und Vermächtnisse - nicht mehr in Abzug gebracht werden.
  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15

    Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testaments

    Richten sich diese gegen die Aufhebung des Beschlusses des Nachlassgerichts insgesamt, ist der Wert für das erstinstanzliche Verfahren auch für das Beschwerdeverfahren heranzuziehen (vgl. für das Erbscheinsverfahren: Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Die Geschäftswertsetzung für das nach dem 01.08.2013 eingeleitete Verfahren der Beschwerde beruht auf den §§ 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, Abs. 2, 40 Abs. 1 GNotKG (vgl. Schleswig7Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13, zitiert nach juris; Senat Beschluss vom 03.03.2015, Az. 20 W 380/13, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15

    Geschäftswert eines Verfahrens zur Erteilung eines Erbscheins

    Nach heutiger Gesetzeslage, §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 40 Abs. 1 GNotKG, kann auch nicht - mehr - darauf abgestellt werden, welches wirtschaftliche Ziel ein Antragsteller oder Beschwerdeführer für sich im Ergebnis erreichen möchte (SchlHolstOLG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 in Sachen 3 Wx 104/13).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2015 - 20 W 380/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im

    Anders als nach der früheren Regelung in der KostO können mithin Bestattungskosten hier nicht mehr abgezogen werden, weil es sich dabei nämlich nicht um Erblasserschulden handelt (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 -, juris; OLG Köln FGPrax 2014, 180).

    Anders als in Fallgestaltungen nach der früher geltenden KostO kann nach der neuen Gesetzeslage gemäß den §§ 61, 40 GNotKG im Beschwerdeverfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins auch nicht mehr ohne weiteres darauf abgestellt werden, welches wirtschaftliche Ziel bzw. Interesse der jeweilige Beschwerdeführer für sich im Ergebnis erreichen möchte, hier etwa lediglich auf den auf die Antragsgegnerin entfallenden Erbanteil (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 -, juris; vgl. dazu auch Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 19. Aufl., § 61 Rz. 5; Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, § 61 Rz. 1).

  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 38/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Bedingung

    Eine Beschränkung auf den Wert des umstrittenen Erbteils lässt § 40 GNotKG - vom hier nicht einschlägigen Sonderfall des § 40 Abs. 2 GNotKG abgesehen - in Abkehr von den Vorschriften der KostO nicht mehr zu (Senat, Beschl. v. 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 -).
  • KG, 12.04.2016 - 6 W 82/15

    Testament: Verfügung über Immobilienvermögen ohne Erwähnung von Festgeld

    Da der Erbscheinsantrag des Antragstellers - den er mit der Beschwerde weiterverfolgt hat - den gesamten Nachlass erfasste, kam eine Halbierung des Nachlasswertes auch im Hinblick auf das hälftige Antragstellerinteresse nicht in Betracht (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2015, 767 - 769, zitiert nach juris, dort LS. und Rdz. 2; OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383 - 384, zitiert nach juris, dort LS. 1 und Rdz. 6).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

    Damit ist für den Geschäftswert auch des Beschwerdeverfahrens die spezielle Regelung betreffend der Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins in § 40 Abs. 1 GNotKG heranzuziehen, wonach maßgeblich der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ist, von dem nur die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten abgezogen werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13, zit. nach Juris Rn 2; OLG Karlsruhe ErbR 2015, 499; OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383).
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

    In einem Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts, mit welchem dieses die Voraussetzungen zur Erteilung eines Erbscheins festgestellt oder den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen hat, ist auf den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen (vgl. u.a. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 35/16 = ZEV 2017, 649 = FamRZ 2018, 703; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.03.2015 - 20 W 380/13 = BeckRS 2016, 8635; OLG Schleswig, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 = NJW-RR 2015, 767 = FamRZ 2015, 786; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2015 - 11 Wx 123/14 = BWNotZ 2015, 115; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15 = FGPrax 2016, 182; OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2016 - 2 Wx 160/16 = FGPrax 2017, 40 = FamRZ 2017, 1418).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2015 - 14 Wx 54/15

    Erbscheinserteilungsverfahren: Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens;

    Dies gilt auch im Beschwerdeverfahren, wie der Senat unlängst (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15, zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Anschluss an mehrere Oberlandesgerichte (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 Wx 30/15 - 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2015 - 11 Wx 123/14 - a. A. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05. August 2015 - 15 W 341/14 -) entschieden hat.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 06.01.2015 - 19 T 439/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10227
LG Frankfurt/Oder, 06.01.2015 - 19 T 439/14 (https://dejure.org/2015,10227)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06.01.2015 - 19 T 439/14 (https://dejure.org/2015,10227)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 19 T 439/14 (https://dejure.org/2015,10227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 14.11.2018 - 8 W 271/17

    Geschäftswertfestsetzung in einem Betreuungsverfahren

    Eine Sichtweise, nach der in Betreuungsverfahren die genügenden Anhaltspunkte im Grunde genommen immer fehlen (so etwa LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 06.01.2015, 19 T 439/14) nähme hingegen - entgegen der gesetzlichen Konzeption - die Umstände des Einzelfalls gerade nicht in den Blick und würde damit das oben dargestellte Regel-Ausnahme-Verhältnis - jedenfalls für Betreuungsverfahren - umkehren, bzw. § 36 Abs. 2 GNotKG für Betreuungssachen sogar gänzlich leerlaufen lassen, obwohl die Vorschrift wie oben ausgeführt anwendbar ist.
  • OLG Stuttgart, 20.11.2018 - 8 W 271/17

    Geschäftswertfestsetzung in Verfahren über Anordnung einer Betreuung

    Eine Sichtweise, nach der in Betreuungsverfahren die genügenden Anhaltspunkte im Grunde genommen immer fehlen (so etwa LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 06.01.2015, 19 T 439/14) nähme hingegen - entgegen der gesetzlichen Konzeption - die Umstände des Einzelfalls gerade nicht in den Blick und würde damit das oben dargestellte Regel-Ausnahme-Verhältnis - jedenfalls für Betreuungsverfahren - umkehren, bzw. § 36 Abs. 2 GNotKG für Betreuungssachen sogar gänzlich leerlaufen lassen, obwohl die Vorschrift wie oben ausgeführt anwendbar ist.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 05.12.2014 - 5 W 38/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39834
OLG Bremen, 05.12.2014 - 5 W 38/14 (https://dejure.org/2014,39834)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.12.2014 - 5 W 38/14 (https://dejure.org/2014,39834)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2014 - 5 W 38/14 (https://dejure.org/2014,39834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    GNotKG §§ 61 Abs. 1, 64 Abs. 1
    Kosten- und Gebührenrecht

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswert der Beschwerde gegen die Auswahl des Nachlasspflegers

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 61 Abs. 1; GNotKG § 64 Abs. 1
    Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren gegen die Auswahl der Person des Nachlasspflegers - Kosten- und Gebührenrecht; Nachlassbeschwerde; Auswahl der Person des Nachlasspflegers; Gegenstandswert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GNotKG § 61 Abs. 1; GNotKG § 64 Abs. 1
    Gegenstandswert der Beschwerde gegen die Auswahl des Nachlasspflegers

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 7 VI 511/14
  • AG Bremerhaven - 7 VI 511/14
  • OLG Bremen, 05.12.2014 - 5 W 38/14

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 104
  • FamRZ 2015, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 27.11.2017 - 17 W 208/17

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren aufgrund Beendigung des Rechtsstreits durch

    Dies entspricht der weit überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Celle, a. a. O.; OLG Nürnberg, a. a. O.; Senat, Beschluss vom 17. November 2011 - 17 W 215/11 - Meyer, GKG-FamGKG, 15. Auflage, § 37 Rn. 2; Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG, FamGKG, Stand: 3/2017, § 37 Rn. 2; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG/JVEG, 3. Auflage, Nr. 1211 KV-GKG, Rn. 18; N. Schneider, in: N. Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage, § 37 GKG, Rn. 25; Volpert, in: N. Schneider/Volpert/Fölsch, Nr. 1211 KV-GKG Rn. 107; Fölsch, in: N. Schneider/Volpert/Fölsch, Nr. 1222 KV-GKG Rn. 63; a. A. OVG Koblenz NVwZ-RR 2011, 711; LAG Hessen JurBüro 2015, 155; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage, § 37 GKG Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 W 242/18

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Anregung,

    Dieser orientiert sich in der Regel am Wert des gesamten Nachlasses (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen JurBüro 2015, 155, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.07.2014 - 13 UF 175/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33498
OLG Koblenz, 14.07.2014 - 13 UF 175/14 (https://dejure.org/2014,33498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2014 - 13 UF 175/14 (https://dejure.org/2014,33498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 13 UF 175/14 (https://dejure.org/2014,33498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Zeugen, Sachverständigen und sachverständigen Zeugen

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Zeugen, Sachverständigen und sachverständigen Zeugen

  • rechtsportal.de

    JVEG § 8 ; JVEG § 18
    Abgrenzung von Zeugen, Sachverständigen und sachverständigen Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1296
  • FamRZ 2015, 786
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2011 - 5 OB 411/11

    Vergütung eines als sachverständiger Zeuge zu einer mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2014 - 13 UF 175/14
    Er ist in dieser Funktion grundsätzlich austauschbar (BVerwG, NJW 2012, 1307; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auf. § 19 JVEG Rn 4 mit weiteren Nachweisen).
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